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(lifepr) (Düsseldorf, 10.09.2008) Wenn ein Käufer einen Vertag unter Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschreibt, obwohl er diese sprachlich nicht versteht, so ist dies unerheblich und der Vertrag ist gültig zustande gekommen. Laut ARAG Experten hat er es sich selbst zuzuschreiben, dass er den Vertrag unterzeichnet hat, ohne diesen zu verstehen und kann dies daher nicht dem Verkäufer entgegenhalten ( AG München, Az.: 264 C 32516/07).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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