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(lifepr) (Düsseldorf, 10.09.2008) Wird im Internet ein Fernseher bestellt, welcher versehentlich unter einer falschen Preisangabe eingestellt wurde, so ist der Fernseher zu dem falschen Niedrigpreis auszuliefern. Dies gilt laut ARAG Experten jedenfalls dann, wenn der Fehler bereits vor dem Kaufangebot, Lieferung gegen Vorkasse, entdeckt worden ist. Geschieht dies in dieser Reihenfolge, kann es nicht auf einem Irrtum beruhen (AG Fürth, Az.: 340 C 1198/08).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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