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Recht auf Internet

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 03.09.2008) Laut Gesetz hat ein Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen. Laut ARAG gehört hierzu auch das Internet, da dies eine allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle darstellt, die der Betriebsrat benötige (LAG Berlin, Az.: 17 TaBV 607/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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