Pfeil zurück zur Übersicht

Existenzgründung auch in Luxemburg

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 03.09.2008) Wird eine selbstständige Tätigkeit im Ausland aufgenommen, der deutsche Wohnsitz aber beibehalten, so hat ein Arbeitsloser auch dann Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss. Laut ARAG steht das im Sozialrecht geltende Territorialprinzip bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland dem nicht entgegen (BSG, Az.: B 11 AL 22/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht