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(lifepr) (Düsseldorf, 03.09.2008) Wird eine selbstständige Tätigkeit im Ausland aufgenommen, der deutsche Wohnsitz aber beibehalten, so hat ein Arbeitsloser auch dann Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss. Laut ARAG steht das im Sozialrecht geltende Territorialprinzip bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland dem nicht entgegen (BSG, Az.: B 11 AL 22/07).
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