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Wohnmobil keine Zweitwohnung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 03.09.2008) Wird während der Arbeitswoche in einem Wohnmobil gewohnt und dieses außerdem für Wochenendheimfahrten genutzt, so können bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit keine Werbungskosten nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden. Laut ARAG Experten ist in diesem Fall die erforderliche Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte nicht gegeben (FG Rheinland Pfalz, Az.: 2 K 1238/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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