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(lifepr) (Düsseldorf, 27.08.2008) In eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch Mehrheitsbeschluss geregelt werden, dass die Eigentümer nach einem festgelegten Plan zum Fegen von Laub und zur allgemeinen Reinigung der Außenanlagen der Eigentümergemeinschaft verpflichtet werden. Laut ARAG Experten kann gemäß Wohnungseigentumsgesetz z.B. eine Gartenarbeitspflicht nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung persönlich auferlegt werden (OLG Düsseldorf I-3 Wx 77/08).
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Konzernkommunikation
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