zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 27.08.2008) Besteht der dringende Verdacht, dass eine Kassiererin eines Einzelhandelsunternehmens ein Pfandbon, den der Kunde verloren hat, an sich genommen und zu Lasten des Unternehmens eingelöst hat, so ist eine fristlose Kündigung rechtswirksam. Laut ARAG Experten kommt es dabei nicht auf den Wert des Bons an, sondern vielmehr ist entscheidend, dass das Vertrauensverhältnis zerrüttet worden ist (ArbG Berlin 2 Ca 3632/08).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht