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Pavillon wie Sonnenschirm

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 26.08.2008) Das Aufstellen eines Pavillons auf der Terrasse eines gemieteten Reihenhauses kann durch den Vermieter nicht verboten werden, wissen ARAG Experten. Entgegen der Vermutung, dass es sich um einen Eingriff in den Garten handele, gehört das Platzieren des mobilen Daches durchaus zum vertragsgemäßen Gebrauch des Grundstücks, zumal es nicht fest installiert ist. Somit verfolgt es die gleiche Funktion wie ein Sonnenschirm (LG Hamburg, Az.: 311 S 40/07).

Download des Texte unter: www.arag.de/...

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