Pfeil zurück zur Übersicht

Achtung Überwachung

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 21.08.2008) Angst vor Einbrechern oder anderen ungebetenen Besuchern rechtfertigt nicht das Anbringen einer Türsprech-/Videoanlage in einem Mehrparteienhaus. Um eine solche tatsächlich installieren zu dürfen, benötigt der Interessent das Einverständnis aller Eigentümer. Und das sogar in zweifacher Hinsicht, wissen ARAG Experten. Denn zum einen ist durch eine solche Anlage das Persönlichkeitsrecht der Bewohner betroffen, zum anderen stellt deren Montage eine bauliche Veränderung dar, mit der gegebenenfalls auch nicht alle Eigentümer einverstanden sein könnten. Daher ist die Montage mit allen Beteiligten im Vorfeld abzuklären, um unnötige Kosten und Ärgernisse zu vermeiden (OLG Köln, Az.: 16 Wx 13/07).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht