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(lifepr) (Düsseldorf, 20.08.2008) Die Überschreitung der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit um 50 Stundekilometer rechtfertigt den Entzug der Fahrerlaubnis. Laut ARAG Experten dokumentiert eine derartige Tat eine gravierende Rücksichtslosigkeit, die eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belege (VG Berlin 11 A 163.08).
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