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Arbeitsunfall bei ungeklärter Unfallursache

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 20.08.2008) Kann die Ursache eines Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte nicht festgestellt werden, ist von einem versicherten Arbeitsunfall auszugehen. Laut ARAG trägt die Berufsgenossenschaft die Beweislast dafür, dass ein Versicherter den Weg für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen hat oder nicht verkehrstüchtig war (LSG Hessen, Az.: L 3 U 254/05).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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