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Floh rechtfertigt keine Minderung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 20.08.2008) Wer in der Karibik Urlaub macht, kann aufgrund vorhandener Sandflöhe und Sandwespen selbst bei nachgewiesenen Bissen keine Minderung des Reisepreises einer Pauschalreise geltend machen. Laut ARAG Experten handelt es sich beim Auftreten von Sandflöhen und Sandwespen um nicht zu verhindernde Naturerscheinungen an einem öffentlichen Strand (AG Köln, Az.: 134 C 419/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
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