zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 05.07.2007) Ohne lebt es sich gesünder, klar. Und man handelt sich unter Umständen auch weniger Ärger ein. Für Wein, Bier und Hochprozentiges sowie die Glimmstengel gilt nämlich das gleiche wie für Kaffee. Wer sich persönlich ins EU-Ausland begibt, kann diese Waren steuerfrei einführen. Einzige Bedingung sind bestimmte Richtmengen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Freigrenzen gelten aber nicht für den Kauf per Versand, betonen die ARAG Experten nochmals.
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht