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(lifepr) (Düsseldorf, 05.07.2007) Nie gehört? Dabei ist diese Verbrauchsteuer ganz schön happig. Immerhin 2,19 Euro kassiert Vater Staat bei uns pro 1000 Gramm Röstkaffee; bei löslichem Kaffee sind es sogar 4,78 Euro pro Kilo. Kein Wunder also, dass der Deutschen liebstes Frühstücksgetränk bei unseren holländischen Nachbarn, die keine Kaffeesteuer kennen, um einiges preiswerter ist. Wer also in Grenznähe wohnt, tut klug daran, seinen Eigenbedarf an Bohnen, Pulver oder Kaffeepads beim monatlichen Einkauf im benachbarten Ausland zu decken. So weit, so gut! Aber was macht der Kaffeefreund, der nicht in Grenznähe wohnt? Der bestellt ganz einfach per Internet das anregende Pulver beim holländischen Händler, oder? „Besser nicht“, sagen die ARAG Experten. Denn wer so verfährt, muss die Kaffeesteuer zahlen. Tut er es nicht begeht er möglicherweise Steuerhinterziehung und handelt sich eventuell sogar ein Strafverfahren ein.
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Frau Brigitta Mehring
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