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(lifepr) (Düsseldorf, 04.07.2007) Wer sein Fahrzeug in einer Duplex-Garage abstellt muss überprüfen, ob danach noch eine Betätigung der Hebebühne möglich ist. Wird bei der Betätigung der Hebebühne durch einen anderen Nutzer das (falsch) abgestellte Fahrzeug beschädigt, hat der Eigentümer laut ARAG keinen Schadensersatzanspruch (AG München, Az.: 271 C 3012/07).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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