Pfeil zurück zur Übersicht

Mieterhöhung und Wohnfläche

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 04.07.2007) Besteht bzgl. einer Mieterhöhung Streit, so ist die vertraglich vereinbarte Wohnungsgröße entscheidend, auch wenn diese von der tatsächlichen Fläche abweicht. Dies gilt laut ARAG Experten jedoch nur, wenn die Differenz zwischen der vereinbarten und der tatsächlichen Größe nicht mehr als 10 % beträgt (BGH, Az.: VIII ZR 138/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht