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(lifepr) (Düsseldorf, 03.07.2007) Wer an seinen Arbeitsort zieht, am alten Wohnort aber ein Standbein behalten will und dort eine wesentlich kleinere Wohnung anmietet, kann die Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort nicht wegen doppelter Haushaltsführung steuerlich geltend machen. ARAG Experten führen hier den Fall eines Ehepaars an, das aus einer 80 Quadratmeter großen Wohnung in ein neues Domizil nahezu gleicher Größe am gemeinsamen Arbeitsort gezogen war. In der alten Heimat nahm sich das Paar eine 35-Quadratmeter-Bleibe. Die Kosten für die größere Wohnung sollten vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Die Rechnung ging nicht auf. Das Finanzgericht Düsseldorf war der Ansicht, dass die neu angemietete Mini-Behausung am alten Wohnort deutlich zeige, dass die Eheleute ihren Lebensmittelpunkt an den Arbeitsort verlegt hätten (Az.: 18 K 3223/05 E).
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