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(lifepr) (Düsseldorf, 03.07.2007) Eine neue Entscheidung des Bundgerichtshofs (BGH) nimmt erneut zu der häufigen Streitfrage Stellung, ob Kinderwagen, Buggys, Rollstühle oder Rollatoren im Hausflur abgestellt werden dürfen. Laut BGh ist das in Ordnung, wenn der Mieter hierauf angewiesen ist und die Größe des Hausflurs das Abstellen zulässt. Das Urteil bezieht sich zwar nur auf das Verhältnis Mieter und Vermieter, dürfte aber auch Folgen für Streitigkeiten von Mietern untereinander haben, meinen ARAG Experten (BGH, Az.: V ZR 46/06).
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