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Arm durch Elternunterhalt?

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 14.08.2008) In vielen Köpfen geht bereits die Angst um: Was passiert, wenn die Eltern ins Heim müssen und deren Rente nicht für die Kosten reichen? Gleichzeitig befinden sich die Kinder noch in der Ausbildung, wie soll das alles finanziert werden? Zunächst einmal sollte festgehalten werden, dass der Elternunterhalt nur einen ganz kleinen Teil der Unterhaltspflicht einnimmt, beruhigen ARAG Experten. Von dem Familieneinkommen des Kindes werden erst einmal alle relevanten Belastungen wie Kredite, Altersvorsorge etc. abgezogen, um überhaupt einen Maßstab zu schaffen. Dann wird von diesem wiederum ein Selbstbehalt bestimmt, der von dem verbleibenden Einkommen abgezogen wird. Sollte nun noch ein Differenzbetrag übrig bleiben, fließt dieser zur Hälfte in den Elternunterhalt.

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Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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