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(lifepr) (Düsseldorf, 13.08.2008) Wird durch einen Minderjährigen ohne Zustimmung des Vaters ein Klingelton-Abonnement geschlossen, so muss dieser nicht für das Abonnement zahlen, auch wenn der Handy Vertrag auf seinen Namen läuft. Laut ARAG ist es Sache des Anbieters den Vertragsabschluss so zu handhaben, dass eine Altersüberprüfung stattfinden könne (AG Berlin Mitte, Az.: 12 C 52/08).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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