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(lifepr) (Düsseldorf, 13.08.2008) Wird einem Eigentümer durch den Überwuchs des Nachbarn Licht entzogen und das Grundstück mit Herhabfallenden Nadeln, Ästen und Zapfen verunreinigt, kann dieser die Beseitigung des Überwuchses verlangen. Laut ARAG besteht ein Anspruch auf Beseitigung des Überwuchses dann, wenn der Überwuchs eine spürbare Beeinträchtigung mit sich bringt (LG Coburg, Az.: 33 S 26/08).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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