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(lifepr) (Düsseldorf, 13.08.2008) Wird die Einstellung eines Mannes bei einer Beratungsstelle für Frauen abgelehnt, verstößt dies nicht zwangsläufig gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz. Laut ARAG Experten besteht in diesem Fall auch kein Anspruch auf Schadensersatz (ArbG Köln, Az.: 9 Ca 7687/07).
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