Pfeil zurück zur Übersicht

Männer dürfen abgelehnt werden +++

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 13.08.2008) Wird die Einstellung eines Mannes bei einer Beratungsstelle für Frauen abgelehnt, verstößt dies nicht zwangsläufig gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz. Laut ARAG Experten besteht in diesem Fall auch kein Anspruch auf Schadensersatz (ArbG Köln, Az.: 9 Ca 7687/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht