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Freizeitspaß mit Folgen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 07.08.2008) Bei gutem Wetter sieht man häufig ganze Pulks von Motorradfahren auf der Straße. Doch das gemütliche nebeneinander herfahren, ist verboten und führt zu einem Haftungsverzicht, wissen ARAG Experten. Daher kann ein im Pulk fahrender Motorradfahrer kein Schadensersatz von einem Mitfahrer verlangen, der durch starkes Abbremsen einen plötzlichen Auffahrunfall verursacht. Die Verabredung in der Gruppe zu fahren, somit die Verkehrsregeln zu brechen und sich bewusst in Gefahr zu begeben, führt zur Annahme eines gegenseitigen Haftungsverzichts (OLG Brandenburg, Az.: 12 U 209/06).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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