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Verheimlichter Schimmel

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 07.08.2008) Der Albtraum eines jeden Eigenheimbesitzers: Schimmel - und das auch noch im Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer. Noch ärgerlicher, wenn der unerwünschte Pilzbefall bereits kurz nach Erwerb der Immobilie auftritt und durch einen undichten Keller hervorgerufen wird, dessen Feuchtigkeitsdefizit den Vorbesitzern bekannt sein musste. Ein derartig getäuschtes Paar klagte nun gegen die Verkäufer ihres Eigenheims. Diese beriefen sich jedoch darauf, dass die Eheleute den Keller bei der Besichtigung in Augenschein genommen hätten. Somit hätte ihnen die Feuchtigkeit selbst auffallen müssen. ARAG Experten erklären jedoch, dass diese Argumentation im vorliegenden Fall nicht überzeugte. Da nicht bewiesen wurde, dass die Schäden für die Käufer offensichtlich waren, handelte es sich um eine arglistige Täuschung. Somit waren die Vorbesitzer auch schadensersatzpflichtig (OLG Saarland, Az.: 4 U 198/07-64).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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