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Kinder mit Behinderungen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 05.08.2008) Wenn ein Kind "wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten" (§ 32 Einkommenssteuergesetz), sind die Eltern auch über die Altersgrenze von 25 Jahren hinaus berechtigt, Kindergeld zu erhalten. Allerdings muss die Einschränkung aufgetreten sein, bevor das Kind entweder 25 oder nach altem Recht (vor 2007) 27 Jahre alt geworden ist. Zudem führt die Frage, ob sich das Kind tatsächlich nicht selbst unterhalten kann, oder ob es aus anderen Gründen keinen Arbeitsplatz findet, häufig zu Konflikten zwischen Familie und Leistungsträger. Gerichte tendieren als letzte Instanz jedoch dazu, den betroffenen Familien recht zu geben, insbesondere, wenn die Schwerbehinderung des Sprösslings offiziell anerkannt ist (FG Düsseldorf, Az.: 14 K 5102/05 Kg, FG Rheinland-Pfalz, Az.: 1 K 1387/07).

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