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Wehrdienst und Zivildienst

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 05.08.2008) Während der Zeit eines Wehr-, Zivildienst oder anderen entsprechenden Dienstes, kann kein Kindergeld für das Kind bezogen werden. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass während der Ableistung eines so genannten Freiwilligen Dienstes sehrwohl Anspruch auf Kindergeld besteht.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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