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Ohne Berufsausbildung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 05.08.2008) Für ein Kind ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden; für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden kann. Der nächste Ausbildungsabschnitt muss aber spätestens im 5. Kalendermonat nach Ablauf von vier vollen Kalendermonaten, in denen sich das Kind nicht in Ausbildung befunden hat, beginnen.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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