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Vaterschaftstest – Sinn und Unsinn

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 31.07.2008) Auch wenn heimlich gemachte Vaterschaftstests vor Gericht nicht als Beweismittel gelten, erfüllen sie für den vermeintlichen Erzeuger durchaus ihren Sinn und klären die Frage der Vaterschaft. Im Gerichtssaal sollte die Vaterschaftsanfechtung auf anderen Verdachtsmomenten als einem solchen Test beruhen. Doch diese zu finden, sollte dem heimlichen Tester nicht schwer fallen, denn aus welchen Gründen sollte er ohne konkreten Verdacht einen kostenspieligen Test anfertigen lassen? Trotzdem raten ARAG Experten von Heimlichkeiten ab. Denn seit dem 1. April 2008 können Scheinväter dank des neugeregelten Gesetzes zur Vaterschaftsfeststellung bei begründetem Verdacht auch ohne Einwilligung der Mutter einen DNA-Vergleich durchführen lassen, sofern ein Gericht dies befürwortet. Zudem ist momentan noch offen, ob das Einholen eines heimlichen Vaterschaftstests irgendwann strafrechtliche Konsequenzen haben wird.

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