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Kindergeld für Berufsschüler

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 29.07.2008) Sicherlich freut sich der volljährige Berufseinsteiger, wenn er eine Ausbildungsvergütung erhält, die jährlich 7680 Euro übersteigt. Die Eltern dagegen sind nicht ganz so begeistert, müssen sie nun doch vermeintlich aufs Kindergeld verzichten. ARAG Experten erklären allerdings, dass es nun möglich ist, bei der Steuererklärung mehr Aus- und Abgaben auf das Kindesgehalt anzurechnen und somit das Einkommen zu drücken - mit etwas Glück auch unter die markante 7680-Euro-Grenze. Während die Fahrt zur Ausbildungsstätte erst ab dem 21. Kilometer in Ansatz gebracht werden kann, sind Fahrten zur Berufsschule an zwei Tagen der Woche sowie für drei Wochen Blockunterricht ab dem ersten Kilometer vollständig absetzbar. Somit entstehen höhere Fahrtkosten, die bei der Einkommenssteuererklärung abgezogen werden können. Konkret bedeutet dies für Autofahrer eine Ersparnis von 30 Cent, für Motorrad- und Rollerfahrer 13 Cent, für Mofafahrer acht Cent und selbst noch für Radfahrer fünf Cent pro Kilometer. Darüber hinaus sind zusätzlich noch andere Werbungskosten anzurechnen. Darunter fallen zusätzlich zu den Fahrten, z.B. Anschaffungen von Fachbüchern, Gewerkschaftskosten oder Berufskleidung. Rechnet man alle Positionen zusammen, ist der ohnehin anrechenbare Pauschalbetrag von 920 Euro schnell überschritten. Wird dieser Betrag dann zusätzlich zu den Sozialversicherungskosten von den Einkünften des Sprosses abgezogen, ist es wahrscheinlich, das Einkommen so zu drücken, dass das Kindergeld auch weiterhin fließt.

Download des Texte unter: www.arag.de/...

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