Pfeil zurück zur Übersicht

Küchenmief inbegriffen

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 24.07.2008) Nahezu lautlos über die Wellen gleiten, die hell scheinende Sonne spiegelt sich im Azur des Meeres - und alles zu genießen von der Heckkabine eines Kreuzfahrtschiffes aus. Um sich den Traum dieses Mittelmeeridylls zu erfüllen, buchte ein Ehepaar eine Zweibett-Außenkabine als Urlaubsdomizil an Board eines Luxusdampfers. Daher war die Enttäuschung auch besonders groß, als sich im Reiseverlauf herausstellte, dass ungeheuerlicher Lärm aus dem Maschinenraum, unermesslicher Essensmief aus der Küche sowie durchgängiger Dieselgeruch wahrzunehmen war. Neben der Lautstärke vermieste auch der am Heck aufsteigende Wassernebel die Nutzung des Balkons. Aus diesen Gründen verlangte das Paar nach seiner Rückkehr eine Reisepreisminderung von 40 Prozent. Doch diese Forderung wies nicht nur das Reiseunternehmen, sondern auch das später eingeschaltete Gericht zurück. ARAG Experten erklären, dass es sich bei den angezeigten Mängeln um schiffsübliche Umstände handele. Solange diese sich im allgemein gängigen Rahmen bewegen, müssen sie hingenommen werden (AG München, Az.: 242 C 16587/07).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht