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Verlorene Urlaubstage

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 23.07.2008) Reisende, die ihren Urlaubsort wegen einen Streiks mit großer Verspätung oder gar nicht erreichen, kann für die entfallenen Urlaubstage kein Schadensersatz von der bestreikten Fluglinie verlangt werden.. Zwar erstattet die Airline die Flugkosten, wenn ein Flug ausfällt, Folgekosten werden aber nicht übernommen. ARAG Experten erklären: Um Folgekosten, wie zum Beispiel einen entgangenen Urlaubstag erstattet zu bekommen, müsste der Kunde der Fluggesellschaft eine "schuldhafte Pflichtwidrichkeit" nachweisen. Ein Streik gilt aber als höhere Gewalt. Daher kann auch ein Geschäftsreisender keinen Schadensersatz geltend machen, wenn ihm wegen der Annullierung seines Fluges beispielsweise ein lukrativer Vertragsabschluss entgeht.

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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