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(lifepr) (Düsseldorf, 23.07.2008) Wer (streikbedingt) Wartezeiten von über zwei Stunden am Flughafen in Kauf nehmen muss, kann von der Fluggesellschaft unentgeltliche Erfrischungsagetränke und eine Mahlzeit verlangen. Eine betreffende EU-Richtlinie sieht ebenfalls vor, dass bei mehrstündigen Verzögerungen des Abfluges über Nacht eine Hotelübernachtung gezahlt werden muss. ARAG Experten warnen allerdings vor überzogenen Luxus-Vorstellungen diesbezüglich, denn das Hotel sucht die Fluggesellschaft aus.
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