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Noch mehr Rechte

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 17.07.2008) Gemäß des momentanen Trends sind erneut Mieterrechte in einem weiteren Urteil gestärkt worden. Dieses Mal ging es um die Nebenkostenabrechnung, speziell um die Veranschlagung der Hausmeisterkosten. Gängige Praxis ist es, diese auf die Mieter umzulegen. Allerdings darf nur ein Teil der hausmeisterlichen Tätigkeiten in der Nebenkostenabrechnung veranschlagt werden, wissen ARAG Experten. Verwaltung, Instandsetzung und -haltung sind nicht anzurechnen, da es sich hierbei um Vermieterzuständigkeiten handelt. Hegt der Mieter Zweifel an der Richtigkeit seiner Abrechnung, hat er das Recht, sich die Tätigkeiten des Hausmeisters komplett aufschlüsseln zu lassen, um so zu überprüfen, ob die Kosten in seinen Bereich fallen (BGH, Az.: VIII ZR 27/07).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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