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Falschparken auf Kundenparkplatz

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 17.07.2008) Parkt ein Autofahrer sein Fahrzeug unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums, darf das Fahrzeug abgeschleppt und dem Autofahrer die Kosten auferlegt werden. Laut ARAG Experten wäre das Abschleppen nur dann rechtswidrig, wenn der Fahrzeughalter hierdurch schikaniert würde (LG Magdeburg 1 S 70/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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