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(lifepr) (Düsseldorf, 10.07.2008) ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mieter auf Verlangen einen Anspruch auf Fotokopien der Nebenkostenabrechnung haben. Es reicht auch nicht aus, dass der Vermieter die Rechnungen zur Einsicht und Prüfung bereit hält, sie müssen dem Mieter auf Wunsch geliefert werden (LG Duisburg, AZ: 13 S 208/01). Für die Kopien und seinen Aufwand darf er allerdings Kostenerstattung verlangen. 25 Cent pro Fotokopie halten viele Gerichte für angemessen (beispielsweise AG Hamburg-Wandsbeck, AZ: 716 AC 132/00).
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