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(lifepr) (Düsseldorf, 03.07.2008) Auch wenn eine Stromrechnung mal nicht direkt beglichen wird, müssen nicht zwangsläufig die Kerzen ausgepackt werden. So entschied zumindest das Amtsgericht München, als ein Stromanbieter einer zu wenig zahlenden Kundin den Saft abdrehen wollte. Diese lag mit dem Unternehmen im Klinsch und verweigerte daher bestimmte Zahlungen. Da im konkreten Fall allerdings durchaus die Aussicht bestand, dass die Kunden generell aber ihrer Zahlungspflicht nachkommen würden, durfte die Stromzufuhr nicht unterbrochen werden, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 242 C 4590/07).
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