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(lifepr) (Düsseldorf, 03.07.2008) Ohnehin gestaltet es sich in Unternehmen häufig schwierig, zu begründen, warum gerade ein bestimmter Kollege befördert worden ist, obgleich es noch weitere gleichrangige Personen gibt. Besonders schwierig wird es allerdings, wenn es sich bei einer übergangenen Arbeitnehmerin um eine Dame handelt, die sich in anderen Umständen befindet. War die Schwangerschaft dem Arbeitgeber nämlich bereits vor dem Verkünden der Beförderung bekannt, könnte es sich bei der Nicht-Berücksichtigung der werdenden Mutter um eine Benachteiligung wegen des Geschlechts handeln. Und das kann unter Umständen teuer werden, wissen ARAG Experten. Denn wenn die Dame belegen kann, dass ihr die höhere Position aufgrund ihrer Mutterrolle versagt wurde, ist die Firma schadensersatzpflichtig (BAG, Az.: 8 AZR 257/07).
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