zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 02.07.2008) Ein Verlust des Versicherungsschutzes ist möglich, wenn der Versicherte nicht jede Möglichkeit nutzt, seiner Versicherung unverzüglich anzuzeigen, dass er beraubt wurde. Laut ARAG ist für jeden Versicherungsnehmer offensichtlich, dass die Versicherung auf eine kurzfristige Mitteilung des Schadenfalls angewiesen ist, da erst nach der Meldung eigene Maßnahmen ergriffen werden können (AG München 222 C 35329/06).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht