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Anspruch auf Kontaktlinsen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 02.07.2008) Kontaktlinsen sind dann eine medizinisch notwendige Maßnahme, wenn ein ausreichender Ausgleich der Sehbeeinträchtigung durch das Tragen einer Brille nicht möglich ist. Laut ARAG Experten bedarf es Kontaktlinsen jedenfalls dann, wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, sich zu orientieren und einfachste Aufgaben zu erledigen (SG Düsseldorf S 8 KR 252/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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