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(lifepr) (Düsseldorf, 24.06.2008) Die Achillessehne (Tendo calcaneus oder Tendo Achillis) ist die dickste und stärkste Sehne des menschlichen Körpers, trotzdem kostete sie ihren Namensgeber beim Kampf um Troja das Leben. In unserer Zeit hätte der antike Held wohl noch nicht einmal einen dauerhaften Schaden nach dem Riss der Endsehne des Wadenmuskels davongetragen. Dafür lauern heute andere Kümmernisse auf den modernen Menschen. Das erfuhr schmerzlich ein Fußgänger, der sich einen Riss der rechten Achillessehne zuzog, der operiert werden musste. Da ihm vom Versorgungsamt eine Invalidität von 30 Prozent bescheinigt wurde, wollte er seine private Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die lehnte ab, mit der Begründung, eine entsprechende erforderliche schriftliche ärztliche Invaliditätsbescheinigung fehlte und der Schadensfall sei ja auch gar kein Unfall gewesen. Das angerufene Gericht gab dem Versicherer Recht. Laut ARAG Experten ist dann von einem versicherten Unfall auszugehen, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. So steht es auch in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB), die die Grundlage für das Urteil bilden. Da der Mann aber nach eigenen Angaben ganz normal gegangen ist, scheidet sogar eine erhöhte Kraftanstrengung als Ursache für seine Verletzung aus. Auch hätte der Kläger die behauptete Invalidität mit einer ärztlichen Feststellung über Ursache, Auswirkung und Kausalität bescheinigen müssen (LG Dortmund, Az.: 2 O 362/07).
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