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(lifepr) (Düsseldorf, 12.06.2008) Neben Nahrungs- und Genussmittel erfreuen sich auch andere Souvenirs, die an das jeweilige Reiseland und dessen Kultur erinnern, großer Beliebtheit. Hier raten ARAG Experten jedoch zur Vorsicht. Denn Antquitäten oder Kunstgesgenstände unterliegen häufig besonderem Schutz, auch wenn sie innerhalb des Nicht-EU-Reiselandes offen, zum Teil sogar auf Märkten, verkauft werden. Daher lohnt es sich auf jedem Fall beim Zoll nachzufragen, ob der jeweilige Gegenstand ausgeführt werden darf, um unter Umständen hohen Geldstrafen zu entgehen. Auch Gegenstände, die dem Artenschutzabkommen unterliegen könnten, sollten nicht blauäugig mitgeführt werden. Das bedeutet, auch wenn die Krokotasche noch so günstig ist – besser im Geschäft lassen!
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