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(lifepr) (Düsseldorf, 12.06.2008) Grundsätzlich können sich im Ausland lebende Deutsche in der Bundesrepublik freiwillig pfle-geversichern. Dies gilt jedoch nicht in den EU-Staaten. Laut ARAG Experten schließt das vorrangige Europäische Gemeinschaftsrecht die Möglichkeit der freiwilligen Pflegeversiche-rung aus (BSG B 12 P 3/06 R).
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