Pfeil zurück zur Übersicht

Kein Fahrrad für Behinderte

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 12.06.2008) In der Regel haben behinderte Menschen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse zum Ausgleich ihrer Behinderung keinen Anspruch auf die Versorgung mit einem entsprechen-den Fahrrad. Laut ARAG Experten besteht die Versorgungspflicht nur, wenn ein Therapie-dreirad zur Befriedigung der "elementaren Bewegungsfreiheit" erforderlich ist (LSG Hessen L 8 KR 40/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht