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(lifepr) (Düsseldorf, 12.06.2008) Wird einem Busfahrer die von dem Arbeitgeber zusätzlich zum Führerschein erteilte "be-triebliche Fahrerlaubnis" entzogen, rechtfertigt dies alleine keine Kündigung. Laut ARAG Experten steht der Verlust der vom Arbeitgeber erteilten "betrieblichen Fahrerlaubnis" nicht dem Verlust einer gesetzlichen Fahrerlaubnis gleich (BAG 2 AZR 984/06).
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Frau Brigitta Mehring
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