Pfeil zurück zur Übersicht

Lastschrift im Sportstudio zulässig

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 04.06.2008) Wird ein Verbraucher in einem Mitgliedsvertrag eines Sportstudios formularmäßig dazu verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, so ist dies zulässig. Laut ARAG Experten liegt eine unangemessene Benachteiligung jedenfalls dann nicht vor, wenn es sich um die Sollstellung geringfügiger Beträge oder größere, aber regelmäßig gleich bleibende Beträge handelt (BGH III ZR 330/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht