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Kein Schadensersatz bei geöffneter Autotür

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 04.06.2008) Ist beim Anschnallen eines Kindes die hintere Tür eines am Straßenrand parkenden PKW geöffnet und wird diese Tür von einem PKW - welcher den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhält - beschädigt, kann der anschnallenden Mutter kein Verschuldensvorwurf gemacht werden. Dies gilt laut ARAG jedenfalls dann, wenn sich vor und während des Einsteigemanövers hinreichend vergewissert wurde, dass sich kein rückwärtiger Verkehr näherte (OLG Bremen 2 U 19/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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