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(lifepr) (Düsseldorf, 04.06.2008) Das Halten eines Haustieres begründet keinen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere Wohnung. Laut ARAG sieht das Arbeitslosengeld II keine Sonderleistungen bei Haustierhaltung vor (SG Dessau S 4 AS 652/08).
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