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(lifepr) (Düsseldorf, 04.06.2008) Halten sich in einem gemeinsamen Garten eines Mehrfamilienhauses auch Kinder auf, so müssen Hunde in diesem Garten angeleint werden. Laut ARAG Experten müssen die Tiere an einer maximal drei Meter langen Leine festgemacht werden und unter Aufsicht sein (OLG Karlsruhe 14 Wx 22/08).
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