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Leinenpflicht im Gemeinschaftsgarten

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 04.06.2008) Halten sich in einem gemeinsamen Garten eines Mehrfamilienhauses auch Kinder auf, so müssen Hunde in diesem Garten angeleint werden. Laut ARAG Experten müssen die Tiere an einer maximal drei Meter langen Leine festgemacht werden und unter Aufsicht sein (OLG Karlsruhe 14 Wx 22/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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