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(lifepr) (Düsseldorf, 21.05.2008) Auch bei einem 10 Jahre alten Gebrauchtwagen stellt eine Leckage an der Kraftstoffleitung, die einen Brandschaden verursacht, einen gewährleistungspflichtigen Mangel dar. Laut ARAG ist trotz des hohen Alters des Fahrzeuges nicht von einem Verschleiß auszugehen (OLG Celle 7 U 224/07).
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