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Nicht immer Schmerzensgeld bei Sturz auf Parkplatz

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 21.05.2008) Kommt es auf einem Parkplatz aufgrund von Unebenheiten von 1-2 cm zu einem Sturz mit Verletzungsfolgen, so begründet dies nicht zwangsläufig einen Schmerzensgeldanspruch. Bei derartigen Unebenheiten liegt laut ARAG keine Schmerzensgeld begründende Verkehrssicherungspflicht vor (LG Koblenz 12 S 39/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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